ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN


Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Lieferung zu diesen Bedingungen erkennt der Lieferant jene auch für alle weiteren Lieferverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an. Anders lautende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Das gleiche gilt, wenn wir ganz oder teilweise bestellte Ware abnehmen oder Zahlung leisten.


1.Bestellung
1.1. Bestellungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.
1.2. Der Lieferant hat der Bestellung/Änderung unverzüglich, spätestens aber nach drei Werktagen schriftlich zu widersprechen, wenn sie nicht sofort von ihm ausgeführt wird. Liegt uns innerhalb von 8 Tagen- gerechnet vom Eingang der Bestellung/Änderung ­ keine ordnungsgemäße Bestätigung vor, sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen, ohne dass der Lieferant daraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann. Bereits vorliegende Privatadressen des Lieferanten können nach Ablauf der Frist von einem Werktag an unseren Kunden ausgeliefert werden. Wir sind berechtigt alle uns gelieferten Informationen für die Vermarktung dieser Privatadressen zu nutzen.
1.3. Wir sind jederzeit berechtigt, bei noch nicht bzw. noch nicht voll erfüllten Bestellungen Änderungen hinsichtlich Inhalt, Lieferungen und Lieferzeit zu verlangen.
1.4. Stellt der Lieferant seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergewöhnliches Vergleichsverfahren eröffnet, sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.


2.Lieferung
2.1. Die Lieferungen haben zum vereinbarten Liefertermin bzw. nach unserem Lieferabruf zu erfolgen.
2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
Hält der Lieferant einen Liefertermin nicht ein oder büerschreitet er wiederholt die in unseren Lieferabrufen angegebenen Termine, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die zu liefernden Waren sind handelsüblich zu verpacken oder auf unser Verlangen nach unseren Anweisungen mit sonstigen besonderen Verpackungen zu versehen. Der Lieferant hat die Vorschriften des jeweiligen Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs zu beachten. Für Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung haftet der Lieferant. Er haftet auch für den Verlust der Sendung durch den Transporteur oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben.
2.3. Verpackungskosten, Lagergeld und sämtliche Versandnebenkosten trägt der Lieferant. Das gilt auch für Mehrkosten, die aus vom Lieferanten zu vertretenden Umständen für einen erforderlichen beschleunigen Transport entstehen. Die besonderen Regelungen des Behälterverkehrs bleiben unberührt.


3.Abnahme-Mängelrüge
3.1. Zu Mehr- oder Minderlieferungen ist der Lieferant nicht berechtigt. Besteht ein Lieferabruf, sind wir lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Mengen abzunehmen. Wir sind berechtigt, Lieferungen, die vor dem vereinbarten Termin erbracht werden, auf Kosten und Gefahren des Lieferanten zurückzusenden oder Lagerkosten zu berechnen.
3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Lieferanten, die eine Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme.
3.3. Für Maße, Mengen und Qualität sind die bei unserer Wareneingangskontrolle und Qualitätsprüfung ermittelten Werte maßgebend. 3.4. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Unsere Zahlungsbedingungen bedeuten keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.
3.5. Schriftverkehr, der nachweisbar auf Fehler des Lieferanten zurückzuführen ist, berechnen wir mit pauschal sFr 2,00 pro Zeile, mindestens aber sFr 50,-- pro Nachricht. Für zum vorsteuerabzugsberechtigte Händler gelten diese Beträge Netto zzgl. Mwst. soweit gesetzlich zulässig. Darin eingeschlossen sind alle Diktier- , Korrektur- und Versandkosten.


4.Preise und Zahlung
4.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise. Sämtliche öffentliche Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle, Stempelkosten usw. trägt der Lieferant.
4.2. Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßem Wareneingang und Eingang der steuerlich vollständigen und ordnungsgemäßen Rechnung sowie der internen Kontrolle der Ware nach 30 Tagen jeweils zum 5. und 20. des folgenden Monats oder falls schriftlich miteinander vereinbart innerhalb acht Tagen und 3% Skonto. Alle Rechnungen an uns haben den oder die Ansprechpartner/in zu tragen, die den Auftrag vergeben haben. Lieferungen, die vor dem vereinbarten Liefertermin erbracht und abgenommen werden, gelten erst zu diesem Zeitpunkt als eingegangen.
4.3. Die Wahl der Zahlungsmittel steht uns zu. Aktuell gelten folgende Zahlungsmittel als Standard: alle Beträge werden überwiesen. Ausländer in EU-Ländern haben Ihren IBAN-code und BIC Code anzugeben, Schweizer Lieferanten die vollständige Bankverbindung inklusive IBAN- und BIC code, Clearing Nummer der Bankfiliale usw. Wenn Lieferanten keine Kontoverbindung angeben erhalten diese einen Scheck minus sFr 30,00 Kostenausgleich.
4.4. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zu verweigern.
4.5. Privatadressen, die wir im Namen Dritter anmieten, werden erst dann zur Zahlung fällig, wenn unser Kunde die Rechnungen beglichen hat. Wir garantieren hierbei, dass das normale Zahlungsziel niemals 30 Tage nach Einsatz der Privatadressen überschreitet und wir selbständig bei fehlender Zahlung die notwendigen Maßnahmen einleiten.


5.Gewährleistung
5.1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Waren zu verlangen. In dringenden Fällen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.
5.2. Wir sind berechtigt, von dem Lieferanten Ersatz desjenigen Schadens zu verlangen, der uns dadurch entsteht, dass wir wegen Verletzung behördlicher Vorschriften oder aus sonstigen Gründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruchgenommen werden oder Maßnahmen ergreifen müssen. Maßnahme in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Lieferung des Lieferanten steht und dieser nicht nachweist, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war. Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant für die Dauer von zwei Jahren nach Geltendmachung eines Schadenswerden wir die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Lieferanten nach Treue und Glauben berücksichtigen.


6.Fertigungsmittel
6.1. Fertigungsmittel, wie Modelle, Muster, Zeichnungen, Kataloge, Computerdateien und dgl. die wir dem Lieferanten zur Verfügung gestellt haben, sind auf Aufforderung an uns zurückzugeben.
6.2. Fertigungsmittel, die der Lieferant herstellt oder beschafft , hat dieser vom Zeitpunkt der letzten Serienfertigung an über einen Zeitraum von 10 Jahren für den Ersatzbedarf einsatzbereit zu halten. Er hat uns auf unser Verlangen mit den Fertigungsmittel herzustellenden Gegenständen zu beliefern.
6.3. Die dem Lieferanten überlassenen oder nach unseren Angabenhergestellten Fertigungsmittel dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt nochveräußert, sicherungsübereignet, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch in irgendeiner Weise für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Waren oder virtuellen Listen.


7.Geheimhaltung - Werbung
7.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten sowie sämtliche damit zusammen-hängende technischen und kaufmännischen Unterlagen und Einrichtungen als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und strengvertraulich zu behandeln.
7.2. In seiner Werbung darf der Lieferant auf seine Geschäftsverbindung mit uns nur hinweisen, wenn wir uns hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt haben.


8.Allgemeine Bestimmungen
8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen uns auf Dritte bedarf der Lieferant unserer Einwilligung.
8.2. Es ist ausschließlich das in der Schweiz geltende Recht anzuwenden. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.
8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Lieferanten und uns unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nichtberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.
8.4. Gerichtsstand für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Aarau.

 

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele der Firma Solarzukunft GmbH, nachfolgend kurz "Firma" genannt.
1 Registrierung
(1) Für die Registrierung sind mindestens Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, e-Mail Adresse einzugeben. Außerdem ist anzugeben, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der Email Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2 Teilnahme
(1) Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme an unserem Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen sowie die für jedes Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen an.
(2) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Personen sind nur teilnahmeberechtigt, soweit der gesetzliche Vertreter schriftlich zustimmt.
(3) Mitarbeiter unserer Firma oder Mitarbeiter der beteiligten Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(4) Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die ihren festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.
3 Ausschluss, Nichtberücksichtigung
(1) Die Firma ist berechtigt, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Firmenseiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern der Firma oder anderer Teilnehmer.
4 Gewinnspieldurchführung
(1) Die Gewinnspiele werden unter Einbeziehung von Kooperationspartnern durchgeführt.

(2) Die Firma behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne gesonderte Bekanntgabe die Teilnahmebedingungen und die Spielregeln zu ändern sowie das ausgeschriebene Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Firma zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
(3) Jeder Teilnehmer kann nur einmal und im eigenen Namen teilnehmen. Ein Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(4) Der Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung oder aber nachträgliche Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinnes ist ausgeschlossen. Ist eine Übergabe des Gewinnes am Wohnort des Empfängers in den Grenzen der Bundesrepublik Deutschlands, Österreichs und der Schweiz nicht möglich, erhält der Gewinner keinen Ersatz.
(6) Jeder Gewinn besteht nur in dem angekündigten Umfang. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- oder Folgekosten trägt der Gewinner.
(7) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die Firma und/oder durch die Kooperationspartner. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los.
Zur Wahrung des Einsendeschlusses ist das Datum des Poststempels bzw. der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail entscheidend.
(8) Die Gewinner werden telefonisch oder schriftlich per E-Mail, Fax oder Post benachrichtigt Die Firma ist berechtigt, die persönlichen Daten der Gewinner den Kooperationspartnern mitzuteilen, damit diese mit den Gewinnern für Angebote in Kontakt treten können.
(9) Verstreicht eine von die Firma oder beauftragten Dritten gesetzte Frist zur Annahme bzw. Abholung des Gewinnes, entfällt der Gewinnanspruch.
5 Beschwerden
(1) Beschwerden von Teilnehmern werden nur bearbeitet, wenn diese schriftlich unter Angabe des Gewinnspiels erfolgen.
6 Datenschutz
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die Mitteilung von persönlichen Daten der Teilnehmer.
(2) Die Firma speichert Ihre Adressdaten für eigene Werbezwecke und ermöglicht es deren Partnern, Ihnen im Rahmen der werblichen Ansprache Informationen und Angebote auf schriftlichem, telefonischem oder elektronischem Wege zukommen zu lassen.
7 Haftung
(1) Die Gewinnermittlung und -mitteilung erfolgt ohne Gewähr.
(2) Die Firma wird mit Aushändigung des Gewinnes von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel der ausgehändigten Gewinne wird nicht gehaftet.
(3) Keinem Teilnehmer erwachsen gegebenenfalls Ansprüche aus einer erfolgten Änderung der Teilnahmebedingungen und der Spielregeln, der vorzeitigen Beendigung des Gewinnspiels sowie dem Austausch der Gewinne.
(4) Die Firma haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihr fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle im Zusammenhang mit der Übermittlung der Teilnehmerdaten bzw. der Einsendungen.
(5) Eine Haftung für gemäß § 2 dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossene oder nicht berücksichtigte Teilnehmer besteht nicht.
8 Verlinkung
(1) Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Firma durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten in keiner Form zu verantworten hat. Die Firma betont, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten genommen wird. Diese Erklärung gilt für alle auf der Webseite befindlichen Links zu fremden Internetseiten.
9 Salvatorische Klausel
(1) Sollt eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
10 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Bedingungen vom Teilnehmer anerkannt.
(3) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Firma unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern in diesem Vertrag keine Regeln getroffen wurden.





Solarzukunft GmbH
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Es gelten unsere AGBs.